„Die Vielfalt des örtlichen Einzelhandels ist ein wesentlicher Bestandteil der hohen Lebensqualität an Bergstraße und Neckar“, fordert Landtagsabgeordneter Gerhard Kleinböck von der Landesregierung daher „Benachteiligungen einzelner Fachhändler kritisch zu überprüfen“.
Mit den aktuellen Auslegungshinweisen zur Corona-Verordnung vom 31. März 2020 hatte die Landesregierung die Liste der zu schließenden Geschäfte nochmals präzisiert. So müssen beispielswiese Blumenläden oder Buchhandlungen geschlossen bleiben, Gärtnereien oder Supermärkte, die die Produkte des Fachhändler ebenfalls anbieten, dürfen jedoch öffnen. Einzelhändler der Region hatten sich über diese Benachteiligung beklagt. Gerhard Kleinböck zeigt Verständnis für diese Kritik. Zumal in Hessen beispielsweise Blumenläden geöffnet sein dürfen. Zugleich verweist der Abgeordnete jedoch auf die „absolute Notwendigkeit hin, Kontakte zu minimieren und Abstände zu maximieren“. Dennoch kann sich der Ladenburger Stadtrat die Öffnung von Blumenläden oder Buchhandlungen unter den strengen Vorgaben des Infektionsschutzes durchaus vorstellen.